Wann
Montag - 12.03.2018
19:30 - 21:30
Wo
KOFRA
Baaderstr. 30
München
Kristina Hänel wurde Ende November 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt. Sie hatte auf ihrer Website Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlicht und auch darauf hingewiesen, Abtreibungen selbst vorzunehmen. Sogenannte „LebensschützerInnen“ zeigten sie an wegen Verstoßes gegen den §219a, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe stellt. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahre 1933! Kristina Hänel argumentierte, dass es sich auf ihrer Website um notwendige Information für betroffene Frauen handelt.
Sie reichte mit großer Unterstützung eine Petition an den Deutschen Bundestag ein für das Informationsrecht von Frauen zum Schwangerschaftsabbruch.
Sie erhält den Clara-Zetkin-Preis 2017 der Linken.
http://www.taz.de/!5488781/
Kategorie
Diese Veranstaltung als iCal exportieren.