Wann
Donnerstag - 12.01.2017
19:00 - 20:30
Wo
NS Dokumentationszentrum
Brienner Straße 34
München
„Was geht noch?“ Möglichkeiten der juristischen Aufklärung von NS-Verbrechen
Jens Rommel
Im Oktober 1946 gingen vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg die ersten Verfahren zu Ende, mit denen die Alliierten die Verbrechen der Nationalsozialisten während der Diktatur und des Zweiten Weltkrieges mit den Mitteln des Strafrechts ahnden wollten. Ausländische Staaten, die Alliierten in den jeweiligen Besatzungszonen, die DDR und die Bundesrepublik Deutschland
haben auf die Gräueltaten in unterschiedlicher Weise reagiert.
In der Bundesrepublik wurde 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen eingerichtet. Sie soll das gesamte erreichbare Material über nationalsozialistische Verbrechen im In- und Ausland sammeln und auswerten, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften voranzutreiben und zu bündeln.
Leitender Oberstaatsanwalt Jens Rommel, heutiger Leiter dieser Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen, berichtet über Rahmenbedingungen und Schwierigkeiten der Justiz im Umgang mit den nationalsozialistischen Straftaten und über Versäumnisse bei der Verfolgung der Verbrechen gegen Sinti und Roma. Geschildert werden auch die heutigen Möglichkeiten bei dem Versuch, die letzten Beschuldigten vor Gericht zu stellen.
Veranstalter: NS-Dokumentationszentrum München
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