Repression gegen die FDJ – Soliveranstaltung im Amtsgericht München

Wann
Montag - 29.06.2015
13:00 - 15:30

Wo
Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
München

Details

Am 29. Juni steht ein Mitglied der Freien Deutschen Jugend in München wegen der angeblichen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vor Gericht. Alle, die ihre Solidarität ausdrücken wollen oder einfach nur Spaß an solchen Veranstaltungen haben, sind herzlich eingeladen. Die Erfahrung zeigt, dass in politischen Prozessen mit interessiertem Publikum andere Urteile gefällt werden, als „im stillen Kämmerchen“. Der Eintritt ist frei (wobei mit Einlasskontrollen seitens der hauseigenen Türsteher zu rechnen ist), Karten zur Finanzierung der Prozesskosten können dennoch über erworben und über folgendes Spendenkonto bezahlt werden:

Freie Deutsche Jugend
IBAN: DE65 1009 0000 5583 8220 05
BIC: BEVODEBB
Berliner Volksbank eG
Stichwort: Prozesse

Der erste Prozess findet statt am Montag, 29. Juni 2015 um 13.00 Uhr im Amtsgericht München (Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 221, 2. Stock). Weitere Verfahren laufen.

Seit Februar 2015 kam es in München zu 14 Festnahmen, unzähligen Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen bei jungen Antifaschisten und Kriegsgegnern, weil sie das Symbol der FDJ, eine aufgehende gelbe Sonne auf blauem Grund, zeigten. Die FDJ wurde ab 1936 von Jugendlichen unterschiedlicher Weltanschauung, die aufgrund faschistischer Verfolgung emigriert waren, im Exil gegründet, um im Kampf gegen Faschismus und Krieg die Spaltung unter der Jugend zu überwinden. Nach der Befreiung 1945 kämpfte sie für die Umsetzung des Potsdamer Abkommens und ein friedliches, sozialistisches Deutschland, in dem den Nazis und Kapitalisten die ökonomische und politische Macht genommen ist. Im Osten Deutschlands nahm sie am Aufbau des Sozialismus teil, im Westen richtete sich ihre Aktivität v.a. gegen die Remilitarisierung und die Spaltung des Landes. Dafür wurde die Organisation zwei Jahre nach Gründung der BRD verboten und allein zwischen 1950 und 1955 über 1.000 Jahre Gefängnisstrafen gegen ihre Mitglieder verhängt. Darum wurde der Münchner Jungarbeiter und FDJ’ler Philipp Müller 1952 von der westdeutschen Polizei erschossen. Heute stehen wieder junge Antifaschisten und Kriegsgegner vor Gericht. Die Ereignisse der letzten Monaten in München zeigen, dass es nicht einfach um einen Paragrafen des Strafgesetzbuches geht, sondern um die Liquidierung einer Jugendorganisation, die in der Geschichte immer wieder Ziel staatlicher Repression und Willkür war, weil ihre Mitglieder gegen die deutsche Kriegspolitik, gegen Faschismus und für eine Zukunft ohne Ausbeutung aktiv waren.

Solidarität ist gefragt!
Kommt zum Prozess!

Weitere Informationen zu den Vorfällen der letzten Monate, zur Willkür staatlichen Handelns und den juristischen Hintergründen finden sich auf www.FDJ.de.

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