Wann
Montag - 01.12.2014
18:30 - 21:00
Wo
Gewerkschaftshaus München (DGB-Haus)
Schwanthalerstr. 64
München
Seit 2012 protestieren bundesweit Flüchtlinge gegen die Regelungen für Asylsuchende und für ein dauerhaftes Bleiberecht. Vor allem im Freistaat Bayern sind die Flüchtlinge aktiv, um sich in Form von Protestmärschen gegen ihre Unterbringung in Sammelunterkünften, den Erhalt von Essenspaketen und die Residenzpflicht zu wehren oder greifen zu dem drastischen, gesellschaftlich und politisch umstrittenen Mittel des –auch trocknenden- Hungerstreiks. Vor den Landtagswahlen stellten die protestierenden Flüchtlinge, die sich zeitweise im Münchner DGB-Haus niederließen und auch den Rindermarkt besetzen weitreichende Forderungen an die künftige Landesregierung. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Flüchtlinge, die aufgrund von ökonomischen Gründen, politischer Verfolgung oder vor Kriegen nach Europa kommen, stetig zu. Dies stellt nicht nur die Europäische Union und ihre Mittelmeerregionen, wie Italien, Griechenland und Spanien vor neue Herausforderungen.Auch der Freistaat Bayern scheint dem Flüchtlingsstrom nicht gewachsen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind völlig überfüllt, die betroffenen Kommunen fühlen sich mit der Betreuung der Flüchtlinge allein gelassen.
Überall dort, wo Flüchtlingseinrichtungen geplant sind oder bereits existieren, regt sich der Widerstand von Anwohner*innen, der teilweise an die rassistischen Ausschreitungen in den 1990er Jahren erinnert. Die Situation der Flüchtlinge in den überfüllten Unterkünften, die keinerlei Privatsphäre haben und aufgrund ihrer Erlebnisse in den Herkunftsländern oder auf der Flucht höchst traumatisiert sind, geraten dabei schnell in den Hintergrund.
Auf der Veranstaltung wollen wir die landes-, kommunal- und gesellschaftpolitischen Aspekte der Flüchtlingspolitik in drei verschiedenen Diskussionsrunden beleuchten. Abschließend haben alle Referent*innen, als auch Zuschauer*innen die Möglichkeit, auf das Gesagte einzugehen und offene Fragen zu beantworten.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neofaschistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neofaschistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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