Wann
Freitag - 14.04.2017
14:00 Uhr
Die JVA Eichstätt wird dieses Jahr zu einer Abschiebehaftanstalt umgebaut und soll im Frühjahr 2017 zu diesem Zweck genutzt werden. Statt verurteilter Krimineller mit geringen Haftstrafen werden bald Geflüchtete in Haft sitzen, die lediglich ihre Menschenrechte in Anspruch nehmen wollen. Die Anlange sei dafür bayernweit der ideale Ort: Eichstätt liegt schließlich nicht nur nahe des geografischen Mittelpunkts des Landes, sondern auch unweit des vermeintlich für Abschiebungen genutzten Militärflugplatz Manching und dem dortigen Abschiebelager. Wir wollen es nicht hinnehmen, dass Menschen, die lediglich ihr Asylrecht wahrnehmen wollten, ihrer Freiheit beraubt und somit wie Kriminelle behandelt werden. Wir wollen ein Zeichen setzen für eine menschliche Asylpolitik und individuelle sowie realistische Prüfung von Asylanträgen. Das Aufenthaltsgesetz sieht laut §62 die Abschiebungshaft als letztes Mittel einer Abschiebung vor, falls sich diese nicht auf einem anderen Weg durchsetzen lässt. Hierzu wird zwischen Vorbereitungs- und Sicherungshaft unterschieden. Die Vorbereitungshaft kann über Geflüchtete verhängt werden, wenn über ihre Abschiebung noch nicht endgültig entschieden wurde oder angenommen wird, dass die Abschiebung einer Person ohne Haft nicht oder nur erschwert möglich sein wird. Mit der Sicherungshaft soll eine schon beschlossene Abschiebung ermöglicht werden, wenn die Person sich ansonsten ihrer Abschiebung entziehen würde (§62 Abs. 3 AufenthG). Diese Rechtsgrundlagen lassen erheblichen Interpretationsspielraum und sind daher in Frage zu stellen. Geflohene haben oft gar keine andere Wahl als ihre Reisedokumente zu vernichten und Schlepper für ihre Flucht zu bezahlen. Außerdem machen sich geflohene Menschen fast jedem Fall der „unerlaubten Einreise“ schuldig, da es nur wenige Möglichkeiten zur legalen Einreise für Geflüchtete gibt. Im Endeffekt kann also bei fast jeder geflohenen Person, die keinen Schutzstatus erhält, eine sogenannte „Fluchtgefahr“ angenommen werden. Somit können auch alle potentiell verhaftet werden und in Abschiebungshaft kommen, egal ob es sich dabei um Einzelpersonen oder ganze Familien handeln sollte. Dabei beruht die Entscheidung darüber, ob jemand sich wirklich seiner Abschiebung entziehen will, in der Regel auf Annahmen, die ohne eine wirkliche Prüfung der Einzelfälle getroffen werden. Menschen, welche unter oft unmenschlichen Strapazen und Lebensgefahr vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen mussten, sollten in Deutschland nicht auch noch dafür inhaftiert werden. Vor allem wenn die Gründe für diese Haft sehr willkürlich erscheinen und so gut wie jede geflohene Person treffen können. In den Ländern, in welche diese Menschen hauptsächlich abgeschoben werden, herrschen oft menschenunwürdige Zustände. So kann zum Beispiel der Kosovo nicht als „sicheres Herkunftsland“ angesehen werden, wie etwa der noch andauernde Bundeswehreinsatz im Rahmen der KFOR zeigt. Vor allem für Roma herrschen hier diskriminierende Zustände, welche eine Flucht durchaus rechtfertigen. In anderen Ländern, wie etwa Afghanistan, sterben weiterhin tagtäglich Menschen aufgrund von Anschlägen und teilweise bürgerkriegsartigen Umständen. Nicht umsonst ist die Bundeswehr immer noch im Norden des Landes stationiert, während in anderen Teilen Afghanistans die Taliban wieder verstärkt an Macht gewinnen. Laut Pro Asyl fallen viele der Insassen der Abschiebungshaftanstalten außerdem unter das Dublin-Verfahren. Dies bedeutet, dass sie in einem anderen EU-Staat als Geflohene registriert wurden und daher in diesem Land Asyl beantragen müssen. Abgesehen davon, dass es durchaus fragwürdig ist, ob Geflüchtete in Ländern wie zum Beispiel Ungarn ein faires Asylverfahren und eine humane Versorgung erwarten können, dürften sie gar nicht in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie noch gar keinen Asylantrag stellen konnten. Die Praxis der Abschiebehaft ist also aufgrund der ziemlich unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der oft unzureichenden Einzelfallprüfung grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Einrichtung der Haftanstalt in Eichstätt ist nur ein Teil im System der Abschiebelager und Haftanstalten, somit richtet sich unser Protest gegen das Menschenverachtende System der Abschiebehaft in ganz Deutschland! Wir wollen ein Zeichen einer lebendigen Willkommenskultur setzten! Wir wollen bunte, offene, laute und kreative Proteste!
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