Wann
Mittwoch - 21.05.2014
19:00 - 21:00
Wo
EineWeltHaus
Schwanthalerstr. 80
80336 München
Seit Mitte 2010 gilt die UN-Kinderrechtskonvention, die Flüchtlingskindern die gleichen Rechte wie deutschen Kindern zugesteht, auch in Deutschland uneingeschränkt. Eine faktische Gleichbehandlung ist trotzdem noch lange nicht erreicht, da weder Bundesregierung noch Länder Handlungsbedarf sehen, die Diskriminierung von Flüchtlingskindern durch Gesetze und Regelungen zu unterbinden.
So werden z.B. unbegleitete Minderjährige bereits ab dem 16. Geburtstag ausländerrechtlich wie Erwachsene behandelt; ohne Papiere werden sie rasch für volljährig erklärt und fallen so aus dem Rechtsanspruch für Schutzgewährung.
Flüchtlingskinder sind wegen mangelnder Deutsch-Kenntnisse vom gleichwertigen Zugang zu Bildungsangeboten, wie sie hier aufgewachsenen Kindern offenstehen, ausgeschlossen – selbst wenn sie über eine ausgezeichnete Vorbildung verfügen.
Doch es geht auch anders! Mit geeigneten Konzepten zur Unterstützung und Förderung können jugendliche Flüchtlinge ihren Schulabschluss nachholen. Dass es dabei nicht nur um das Deutschlernen und reine Wissensvermittlung geht, sondern auch darum, den Jugendlichen Selbstvertrauen und Ziele zu vermitteln, zeigen die ermutigenden Beispiele der ISUS und der SchlaU-Schule in München.
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