Wann
Donnerstag - 30.11.2023
18:30 - 20:30
Wo
FATCAT (ehem. Gasteig)
Rosenheimer Straße 5
81543 München
Wie frei ist Bayerns Wissenschaft? Ein aktueller Fall zeigt: Die Zeit der Berufsverbote ist nicht vorbei.
Eine Professorin der TU München wollte einen Geowissenschaftler als wissenschaftlichen Mitarbeiter an ihrem Lehrstuhl anstellen. Die Personalabteilung der TUM verbot ihm jedoch die Stelle anzutreten. Grund dafür: seine marxistische Weltanschauung. Er würde sich „in der Gesamtheit seiner Äußerungen […] klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür“ bedienen. Das ließe auf seine verfassungsfeindliche Einstellung schließen. Die TU München übernahm dabei ihre Argumentation wortgenau vom bayerischen Verfassungsschutz.
Der ver.di-Rechtschutz unterstützt daher eine Klage gegen den Freistaat Bayern vor dem Münchener Arbeitsgericht. Anwaltlich vertreten wird der Kläger durch Prof. Herta Däubler-Gmelin (Bundesjustizministerin a.D.).
ver.di-München lädt zum Diskussionsabend ein: Gemeinsam mit der klageführenden Rechtsanwältin und Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Däubler-Gmelin wollen wir über den Gerichtsfall und seine Relevanz für uns als Arbeitende diskutieren. Im Anschluss wollen wir über nächste Schritte dazu in der gewerkschaftlichen Organisierung sprechen.
Referent*innen
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D.
Rote Hilfe e.V.
TU München ver.di Betriebsgruppe
Gerichtstermin am Freitag, 1. Dezember 12:15 Uhr
Winzererstr. 106
80797 München
Kategorie
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