Wann
Donnerstag - 18.10.2018
19:00 - 22:00
Wo
DGB-Haus, Jugendräume
Schwanthalerstr. 64
München
Nicht nur in der Linken besteht ein weitgehender Konsens darüber, dass sowohl Rassismus als auch Antisemitismus abzulehnen sind. Geht es um konkrete Gegenstände prallen Antisemitismuskritik und Rassismuskritik jedoch immer wieder aufeinander und geraten in politischen Konflikt. Dies gilt insbesondere, wenn es um Antisemitismus in islamischen Kontexten oder um den Nahostkonflikt geht. In ersterem Fall warnen viele Antisemitismuskritiker_innen vor einem „neuen Antisemitismus“ islamischer Prägung, während viele Rassismuskritiker_innen in solchen Warnungen selbst eine rassistische Zuschreibung sehen. Im Nahostkonflikt sehen viele Antisemitismuskritiker_innen den Überlebenskampf des Staates der Shoah-Überlebenden gegen antisemitische Feinde, während viele Rassismuskritiker_innen Kontinuitätslinien zu rassistischer Kolonialherrschaft ziehen. Im Vortrag wird es darum gehen, diese Konflikte zu rekonstruieren, sie in Beziehung zur theoretischen Rahmung zu bringen, die in Antisemitismuskritik und Rassismuskritik jeweils vorherrscht, und abschließend einen Vorschlag der Vermittlung zwischen beiden Positionen zu machen.
Floris Biskamp ist Politikwissenschaftler und Soziologe und arbeitet derzeit als Koordinator des Promotionskollegs „Rechtspopulistische Sozialpolitik und exkludierende Solidarität“ an der Universität Tübingen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen politische Theorie, Gesellschaftstheorie, politische Ökonomie, Religionspolitik, Populismusforschung und Rassismusforschung. Zuletzt erschienen seine Dissertationsschrift „Orientalismus und demokratische Öffentlichkeit. Antimuslimischer Rassismus aus der Perspektive von postkolonialer und neuerer kritischer Theorie“ (transcript 2016) sowie der von ihm herausgegebene Sammelband „Ruck nach rechts? Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und die Frage nach Gegenstrategien“ (Barbara Budrich 2017).
20. September 2018 – DGB-Haus München – Raum TU07 – Schwanthalerstraße 64 – Eintritt frei, aber über Spenden freut sich jeder!
Für die Veranstaltung gilt folgender Einlassvorbehalt: „Die Veranstaltenden behalten sich gemäß Art. 10 Abs. 1 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zuritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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